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AGB TEAMWELT Olaf Jung e.K.
Natursportzentrum 20, D 79862 Höchenschwand

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Veranstaltungs-, Konferenz-, und Banketträumen der Teamwelt sowie für alle von der Teamwelt angebotenen Veranstaltungen und sonstigen Leistungen.

2. Vertragsabschluss

Die Buchung erfolgt schriftlich per Post, E-Mail oder Fax durch Übermittlung des Anmeldeformulars. Der Kunde erhält das angebotene Veranstaltungsprogramm und diese AGBs vorab. Nach der Bestätigung erhält der Kunde das Anmeldeformular mit dazu gehörenden Veranstaltungsprogramm.
Mit Rückübermittlung der unterzeichneten Anmeldung an die Teamwelt wird das angebotene Veranstaltungsprogramm angenommen (Vertragsschluss). Durch den Kunden vorgenommene vertragliche Veränderungen werden von der Teamwelt ohne vorherige Absprache nicht akzeptiert.

Bis spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn können nach vorheriger Absprache mit der Teamwelt weitere Teilnehmer bzw. Gäste nachgemeldet werden.

3. Zahlung

Der gesamte Programmpreis ist, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, bis spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung auf dem Konto von Teamwelt eingehend zu zahlen. Sofern nicht anderweitig vereinbart, werden die Zusatzleistungen nach Abschluss der Veranstaltung gegen Rechnungsstellung zur sofortigen Zahlung fällig.

4. Leistungen

Die Beschreibungen und Preisangaben im beiliegendem Veranstaltungsprogramm sind maßgeblich für Art und Umfang der durch die Teamwelt zu erbringenden Leistungen. Die Teamwelt behält sich das Recht vor, bei Buchungen unter 30 Teilnehmer noch weitere Veranstaltungen gleichzeitig auf dem Gelände und im Gebäude durchzuführen. Eine exklusive Nutzung unter 30 Teilnehmer muss von der Teamwelt schriftlich bestätigt werden.

5. Rücktritt des Teilnehmers

Die Rücktrittserklärung eines Teilnehmers ist schriftlich gegenüber der Teamwelt zu erklären. Für den Zeitpunkt des Eingangs der Erklärung ist ausschließlich das Eingangsdatum bei Teamwelt maßgeblich. Bei Rücktritt stehen der Teamwelt, sofern Ersatzteilnehmer nicht gefunden werden, folgende maximale Entschädigungspauschalen zu:
Rücktritt bis 4 Wochen vor Beginn: 20 % des Preises
Rücktritt bis 3 Wochen vor Beginn: 60 % des Preises
Rücktritt bis 10 Tage vor Beginn: 80 % des Preises
Rücktritt innerhalb von 7 Tagen vor Beginn, ferner bei Nichtantritt der Veranstaltung und bei Ausschluss von der Veranstaltung: 100 % des Preises.
Dem zurückgetretenen Teilnehmer bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens vorbehalten.

6. Gesundheitliche Eignung bei Team-Aktivitäten

Der Teilnehmer muss organisch gesund sein. Etwaige Beeinträchtigungen, Behinderungen, Allergien oder Schwangerschaften hat der Teilnehmer den Verantwortlichen der Teamwelt vor Beginn der Aktivitäten unbedingt mitzuteilen.
Bei Aktivitäten in der Höhe der Teamwelt (Hochseilgarten, Riesenschaukel, Klettern, etc.) ist für eine Teilnahme eine Mindestkörpergröße von 1,40 m und ein Mindestalter von 8 Jahren erforderlich.

7. Verhalten der Teilnehmer bei Team-Aktivitäten

a) Der Teilnehmer hat sich pünktlich zu dem vereinbarten Termin einzufinden. Eine spätere Teilnahme ist bei einigen Team-Aktivitäten nicht möglich. Bei Verspätung der gesamten Gruppe behält sich die Teamwelt das Recht vor, einzelne Aktivitäten der Veranstaltung zu kürzen oder zu streichen, um das vereinbarte Ende der Veranstaltung einzuhalten.
b) Den Anweisungen der Trainer und Betreuer der Teamwelt ist unbedingt folge zu leisten. Verstöße hiergegen können die Teamwelt zum Ausschluss des Teilnehmers berechtigen.
c) Die Teilnehmer dürfen vor und während der Aktivitäten keinen Alkohol und/oder Drogen zu sich nehmen. Ferner ist während der Aktivitäten das Rauchen untersagt.
d) Gesundheitliche Beeinträchtigungen vor der Programmaktivität müssen mit dem Trainer oder Betreuer der Teamwelt erörtert und besprochen werden. Der Trainer oder Betreuer ist berechtigt, einen Teilnehmer wegen gesundheitlicher Beeinträchtigung von den Aktivitäten auszuschließen.
e) Der Teilnehmer ist verpflichtet, solche Gefahren für sich selbst oder andere Teilnehmer zu vermeiden, die über das übliche Risiko der Veranstaltung hinausgehen, insbesondere zählen hierzu das Betreten als gesperrt markierter Bereiche und die Benutzung der Aufbauten (Kletterfelsen, Hochseilgarten etc.) außerhalb der Veranstaltungszeiten bzw. ohne Aufsicht durch die Teamwelt. Eltern bzw. sonstige Aufsichtspersonen von teilnehmenden Kindern haben dafür Sorge zu tragen, dass diese die vorgenannten Bereiche nicht betreten.

8. Mitnahme von Speisen und Getränken

Der Teilnehmer/Gast darf eigene Speisen und Getränke grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen kann eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden, wobei die Teamwelt in diesem Falle berechtigt ist, eine Servicegebühr bzw. Korkgeld zu berechnen.
Lebensmittelallergien und Unverträglichkeiten sind uns 10 Tage vor der Veranstaltung mitzuteilen.

9. Rücktritt und Kündigung durch Teamwelt

Teamwelt kann in folgenden Fällen vor Antritt und während der Veranstaltung kündigen.
a) Teamwelt kann außerordentlich kündigen, wenn der Teilnehmer trotz Abmahnung durch Teamwelt sich vertragswidrig verhält, insbesondere den Anweisungen und Entscheidungen des Trainers oder Betreuers von Teamwelt nicht Folge leistet oder gegen die unter Ziffer 7 und 8 genannten Verhaltensregeln verstößt. Im Falle der Kündigung steht Teamwelt der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung zu. Teamwelt muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen.
b) Teamwelt kann bis 10 Tage vor Beginn einer Veranstaltung zurücktreten, wenn die in den Programmangaben angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Teamwelt wird die Teilnehmer unverzüglich über die Nichtdurchführung der Veranstaltung in Kenntnis setzen und diesen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuleiten. Die Teilnehmer haben Anspruch auf Erstattung schon geleisteter Anzahlungen.

10. Höhere Gewalt

Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer Umstände (z.B. Unruhen, Krieg, Streik, Naturkatastrophen usw.) in ihrer Durchführung erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so steht es Teamwelt wie auch dem Teilnehmer frei, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
Wird der Vertrag gekündigt, so kann Teamwelt für die bereits erbrachten Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen, die mindestens die Teamwelt bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallenen Aufwendungen abdeckt.

11. Schäden

Schäden, die ein Teilnehmer während der Veranstaltung vorsätzlich oder fahrlässig verursacht, sind vom Vertragspartner zu tragen. Insofern haftet der Vertragspartner für die von ihm zur Veranstaltung mitgebrachten Teilnehmer.

12. Haftung

a) Bei verschiedenen Programmen lassen sich trotz größtmöglicher Sicherheitsvorkehrungen nicht alle Risiken ausschließen. Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist grundsätzlich freiwillig. Der Teilnehmer erklärt ausdrücklich seine Kenntnis darüber, dass er sich mit seiner Teilnahme in ein erhöhtes Risiko begibt. Ansprüche auf Schadensersatz des Teilnehmers sind daher ausgeschlossen. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Teamwelt, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Teamwelt haftet ferner nicht für Verschmutzungen oder Beschädigungen von Kleidungsstücken, wie auch nicht für Beschädigungen und Verlust von Wertgegenständen.
b) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Teamwelt nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
c) Die Einschränkungen der a) und b) gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Teamwelt, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

13. Schluss

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

TEAMWELT OLAF JUNG e.K. August 2018

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