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Derzeitige Hygieneregeln bei Veranstaltungen
Wir bitten Sie, diese Hygieneregeln an alle Gäste/Teilnehmer die an der Veranstaltung in der Teamwelt teilnehmen weiterzuleiten. Wir haben diese Hygieneregeln nicht aufgestellt, sind aber für deren Umsetzung und Einhaltung verantwortlich. Um auch weiterhin für Sie als Gastgeber da sein zu dürfen, vertrauen wir auf das Mitwirken aller Beteiligten – Dankeschön.
Generell gilt:
Gäste, die in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder standen und seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind oder die typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns, aufweisen, dürfen die Teamwelt nicht betreten.
Hygieneregeln bei
Private Veranstaltungen (Hochzeiten, Geburtstagsfeiern)
Bei privaten Veranstaltungen mit bis zu 100 Teilnehmern ist kein Hygienekonzept erforderlich. Bei privaten Veranstaltungen sind sich die Teilnehmer in der Regel innerlich verbunden und es besteht eine gemeinsame private Sphäre. Man spricht in diesem Fall also lediglich von Hochzeiten oder Geburtstagsfeiern.
Die in der Corona-Verordnung normierte Pflicht, die Personenzahl im Raum so zu bemessen, dass eine Umsetzung der Abstandsregeln möglich ist, bedeutet angesichts des bei privaten Veranstaltungen wie etwa bei einer Hochzeit nur empfehlenden Charakters des Abstandsgebots also nicht, dass zwischen jeder einzelnen Person ein solcher Abstand eingehalten werden muss. Zumal das bei Familienangehörigen schon generell nicht gilt.
Es gibt folglich auch keine Begrenzung der Personenzahl beim Sitzen an einem Tisch. Trotzdem sollten bei der Planung einer solchen Veranstaltung nicht die Raumkapazitäten ausgereizt werden. Gerade weil sich hier unter Umständen die Teilnehmenden über viele Stunden in einem Raum aufhalten und so ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht. Private Feiern sollten nicht die nächsten Hot Spots werden. Auch sollte der Wunsch solcher Personen respektiert werden, die in Sorge um ihre eigene und die Gesundheit der Anderen den Mindestabstand einhalten wollen.
Deswegen gilt in der Teamwelt auch bei privaten Feiern eine Mundschutzpflicht für den Gang zu den Toilettenräumen sowie im Treppenhaus.
Sollte im Landkreis Waldshut–Tiengen die 7 – Tage Inzidenz von 35 überschritten sein, wird das Land Baden–Württemberg eine Regelung erlassen, welche die zulässige Teilnehmerzahl bei privaten Feierlichkeiten auf max. 50 Teilnehmer reduziert. Eine Anordnung erfolgt über die örtlichen Gesundheitsbehörden. Aktuelle Zahlen dazu finden Sie hier
Spätestens 3 Tage vor der Veranstaltung benötigt die Teamwelt eine Teilnehmerliste per E-Mail mit Vor- und Nachname sowie Adresse oder Telefonnummer von jedem Teilnehmer. Wir sind verpflichtet diese Daten 4 Wochen aufzubewahren, damit im Notfall eine Infektionskette nachvollziehbar ist. Nach Ablauf dieser Frist werden diese Daten von uns wieder gelöscht.
Hygieneregeln bei
nicht private Veranstaltungen (Firmen, Vereine, etc.)
Dies betrifft Tagungen, Seminare, Teamevents, Weihnachtsfeiern und Firmenfeiern sowie Vereins-Anlässe:
Körperkontakt, insbesondere Händeschütteln und Umarmen ist zu vermeiden.
Jeder Teilnehmer desinfiziert sich vor Betreten der Räumlichkeiten die Hände. Möglichkeiten zur Handdesinfektion stehen direkt am Eingang zur Verfügung.
Den Gästen wird ein fester Sitzplatz mit aktuell bis maximal 20 Personen pro Tisch zugeordnet. Zu allen anderen Tischgruppen ist während des gesamten Aufenthaltes in der Teamwelt ein Abstand von 1,5m einzuhalten (maximale Kapazität dadurch von 72 Personen). Bei Verlassen des Sitzplatzes ist zu jeder Zeit das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung erforderlich. Um Engpässe beim Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten zu vermeiden, kann ein ‚Einbahnsystem‘ mit separatem Eingang und Ausgang geschaffen werden.
Tischgruppen entsprechen in der Regel auch Teams bei den Team-Aktivitäten. Die Durchführung der Aktivitäten wird im Vorfeld so gesteuert, dass auch hier zwischen den Teams der Mindestabstand gewährleistet werden kann, bitte folgen Sie hier der Anleitung des Mitarbeiters. Auch sind dann nur bestimmte Team-Aktivitäten machbar. Diese sprechen wir mit Ihnen ab. Bei Verlassen der Aktivität ist das Tragen einer Mund – Nasen – Bedeckung erforderlich. Aktivitäten der Teilnehmer, bei denen eine erhöhte Anzahl Tröpfchen freigesetzt werden können, insbesondere singen oder tanzen, sind untersagt.
Spätestens 3 Tage vor der Veranstaltung benötigt die Teamwelt eine Teilnehmerliste per E-Mail mit Vor- und Nachname sowie Adresse oder Telefonnummer von jedem Teilnehmer. Wir sind verpflichtet diese Daten 4 Wochen aufzubewahren, damit im Notfall eine Infektionskette nachvollziehbar ist. Nach Ablauf dieser Frist werden diese Daten von uns wieder gelöscht bzw. vernichtet.
Bei Fragen können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren unter Tel.: +49 7672 922-552 oder per Mail an info@teamwelt.de
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