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Mundschutz beim Weihnachtsmarkt

Neue Warnstufen in Baden-Württemberg

Festgelegt sind in der künftigen Corona-Verordnung (geltend ab 16. September 2021) des Landes Baden-Württemberg die konkreten Warn- und Alarmwerte, ab denen Einschränkungen für nicht geimpfte Personen vorgesehen sind:

Warnstufe: 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) erreicht oder überschreitet 8 oder ab 250 COVID-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen.

Alarmstufe: 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) erreicht oder überschreitet 12 oder ab 390 COVID-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen.
Die Tagesaktuellen Zahlen zur Hospitalisierungsinzidenz und Lage auf den Intensivstationen finden Sie HIER

Je nach Stufe werden in bestimmten Lebensbereichen verschiedene Maßnahmen ergriffen werden (zum Beispiel PCR-Test für Nicht-Geimpfte in der Warnstufe oder 2G-Regelung in der Alarmstufe). Ausnahmen, etwa bei der 2G-Regelung, wird es selbstverständlich für Personen geben, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder noch nicht ausreichend Zeit für eine Impfung hatten, beispielsweise Schwangere sowie Kinder und Jugendliche.

Daraus folgt der Stufenplan bei Veranstaltungen in der Teamwelt:
Basisstufe: 3 G-Kontrolle (Nachweis ob genesen, geimpft oder getestet – max. 24 Stunden vorher) + Kontaktdaten & Hygienekonzept
Warnstufe: 3 G-Kontrolle (PCR-Test, Nachweis für Ungeimpfte), Kontaktdaten & Hygienekonzept
Alarmstufe: 2 G Kontrolle (nur noch Geimpfte und Genesene haben Zutritt), Kontaktdaten & Hygienekonzept

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